Versicherungsschutz für Selfstorage Lagergut
Die Versicherung des Lagergutes unserer Kunden gegen etwaige Schadensfälle wie z.B. Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden, Sturm, Hagel und Elementarschäden ist uns sehr wichtig. Den Versicherungsschutz können Sie bei Ihrer eigenen Hausratversicherung anmelden oder über den Beitritt zur Gruppenversicherung direkt mit der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG versichern.

Konditionen Versicherung
Die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Wochen. Die Erhöhung der Deckungssumme ist jederzeit tagesgenau möglich. Eine Kündigung oder Reduzierung der Versicherung bzw. der Deckungssumme ist mit einer Frist von 1 Monat möglich. Mit Ende des Mietverhältnisses erlischt auch der Versicherungsvertrag und wird bei Auszug tagesgenau abgerechnet.


Die myStorage AG empfiehlt den Beitritt zur "Gruppenversicherung" direkt mit der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG. Dies erfolgt unter Vermittlung des Versicherungsmaklers MG Denzer GmbH

Versicherungsprämie
Mit dem Versicherungsangebot für Selfstorage können Ihre eingelagerten Waren und Gegenstände versichert werden. 
Beispiele für Versicherungsprämie bei 4 Wochen Versicherungsdauer. Höhere Versicherungssummen auf Anfrage.
Langzeit-, Personen- und Sonderrabatte sind nicht auf die Versicherung anwendbar. Inkl. der aktuellen Versicherungssteuer, derzeit 19%. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verliert diese Preisliste ihre Gültigkeit.

Risiko-/Deckungsumfang
Die zur Versicherung beantragten Gegenstände (Einrichtung, Waren, Vorräte, Geschäftsunterlagen etc.) gelten bis zu dem im Selfstorage Mietvertrag beantragten Warenwert (Versicherungssumme) gegen die nachstehend angeführten Gefahren und Schäden als versichert.

FEUER:
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, deren unvermeidliche Folge eines solchen Schadenereignisses sowie Schäden durch Absturz und Anprall von bemannten Luftfahrzeugen.
detaillierte Leistungsübersicht Feuer

EINBRUCH/DIEBSTAHL:
Versichert sind Schäden (inkl. Vandalismus) anlässlich eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahls. Der Versicherer leistet zudem für Schäden aufgrund Raubes innerhalb eines Gebäudes oder Grundstückes und für Raub auf Transportwegen.
detaillierte Leistungsübersicht Einbruchdiebstahl

LEITUNGSWASSER:
Versichert sind Schäden durch das Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen.
detaillierte Leistungsübersicht Leitungswasser

STURM/HAGEL:
Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm und Hagel und durch Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft.
detaillierte Leistungsübersicht Hagel/Sturm/Elementar

ERWEITERTE ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG:
In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Sturmdeckung gelten Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch an den versicherten Gegenständen im Inneren des Gebäudes als mitversichert. Anteiliger Selbstbehalt je Gesamtschadenereignis: 10% min. €500,- max. €10.000,-.

NICHT VERSICHERT:
Bargeld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind;
Pelze, Teppiche, Werke bildender Kunst, Handys, Parfümerie, Tabakwaren, Zigarren, Zigaretten, Bier, Wein, Spirituosen u.ä. mit einem Gesamtwert von über €10.000,-;
Baubuden, Traglufthallen und gewerbliche Zelte;
Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen;
Grund und Boden, Wald oder Gewässer;
Automaten mit Geldeinwurf im Gewerbebesitz (einschließlich Geldwechsler) samt Inhalt sowie Geldautomaten.
Elektronik mit einem Gesamtwert von über €10.000,- Unter Elektronik fallen alle Verbrauchsgeräte, im Handel erhältliche Elektrogeräte und Instrumente, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Radios, Fernseher, Computer, Computer­ Software, Festplatten, Chips, Mikrochips, Leiterplatten und ihre Komponenten, Modems, Monitore, Kameras, Faxgeräte, Kopiergeräte, Videorekorder, Hi-Fi-Geräte, Stereoanlagen, CD­ Spieler u.ä. (schwere elektrische Geräte wie z.B. Schaltanlagen, Turbinen, Generatoren u.ä. gelten nicht als Elektronik);
Brennbare Stoffe;
Waffen, Munition oder Explosivstoffe und/oder Teile, verwandtes Zubehör, Materialien oder Inhaltsstoffe jeglicher Art;
Verlust von Datensätzen mit Ausnahme der Kosten unbeschriebener Materialien zum Eintragen von Daten.

Versicherungsinformationen und vertragliche Grundlagen
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung InfoSHU 2112;
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht P19SHUK-0801; Datenschutzinformation zur Verwendung Ihrer Daten DSI-HV-1805; Datenschutzhinweise nach dem Code of Conduct (CoC) CoC-HV-1805; Helvetia Business Allgemeine Versicherungsbedingungen BL-AVB-2009; Sicherheitsvorschriften und Merkblätter für Handels-, Handwerks-, Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe BL-SVM-1701; Helvetia Business-Sach Besondere Versicherungsbedingungen BL-Sach-2009; Sideletter myStorage 09/2022;
Allgemeine Geschäftsbedingungen der myStorage AG; Der mit der myStorage AG abgeschlossene Mietvertrag.
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