Warum brauche ich eine Versicherung für die Einlagerung meiner Waren und Gegenstände?
Die Sicherheit Ihres Eigentums in unseren Lagerräumen ist für uns von größter Bedeutung. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Ihre Waren und Gegenstände während der Einlagerung bei uns beschädigt werden, wie z. B. bei einem Brand oder einer Überschwemmung, verlangen wir jedoch von allen Kunden, dass sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz über ihren gesamten Aufenthalt hinweg sorgen.
Alle Kunden können den Versicherungsschutz im Rahmen unserer Versicherungspolice in Anspruch nehmen oder eine eigene Versicherung abschließen, wenn diese ähnliche Leistungen wie unsere Versicherung bietet und die in einem Lagerzentrum gelagerten Waren und Gegenstände abdeckt. Sie werden aufgefordert, dies durch entsprechende Unterlagen zu belegen. Dies ist ein branchenübliches Vorgehen.
Warum ist in meinem Angebot für Selfstorage keine Versicherung enthalten?
Die Kosten und der Versicherungsschutz können je nach dem Wiederbeschaffungswert* der Waren und Gegenstände und der Dauer der Einlagerung variieren. Daher ist es praktischer, die Versicherung als obligatorischen Zusatz anzubieten, anstatt sie in den Angebotspreis einzubeziehen. Dies ist von Kunde zu Kunde unterschiedlich und ermöglicht den Kunden, ihren Versicherungsschutz auf ihre spezifischen Bedürfnisse zuzuschneiden.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Versicherung zwar zusätzliche Kosten verursacht, aber im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder anderen unerwarteten Ereignissen einen wertvollen Schutz für Ihr Eigentum bieten kann.
Was darf man in einer Selfstorage-Einheit nicht lagern?
Bestimmte Waren und Gegenstände können aus Sicherheits-, rechtlichen oder praktischen Gründen nicht in unseren Selfstorage-Einheiten gelagert werden. Einige Beispiele hierfür sind:
- Gefahrgut: Entflammbare, explosive, ätzende oder giftige Waren und Gegenstände können in unseren Selfstorage-Einheiten nicht gelagert werden. Dazu gehören Benzin, Propantanks, Feuerwerkskörper und Chemikalien.
- Verderbliche Waren und Gegenstände: Gegenstände, die verderben, verfaulen oder Schädlinge anziehen können, dürfen nicht in unseren Selfstorage-Einheiten gelagert werden. Dazu gehören Lebensmittel, Pflanzen und Tiere.
- Unzulässige Waren und Gegenstände: Gegenstände, deren Besitz oder Vertrieb illegal ist, dürfen in unseren Selfstorage-Einheiten nicht gelagert werden. Dazu gehören gestohlene Gegenstände, illegale Drogen und Waffen.
- Personen: Selfstorage-Einheiten sind nicht zum Wohnen bestimmt und können nicht als Wohnräume genutzt werden. Das Wohnen in einer Selfstorage-Einheit ist nicht legal. Es kann gefährlich sein und zu ernsthaften Gesundheits- und Sicherheitsrisiken führen.
- Kraftfahrzeuge (einschließlich Motorräder): Das Lagern von Fahrzeugen wie Autos oder Booten innerhalb unserer Gebäude ist nicht gestattet. Viele unserer Geschäfte verfügen jedoch über sichere Parkplätze im Freien, die Sie anmieten können.
Es ist wichtig, dass Sie vor der Anmietung einer Selfstorage-Einheit die Bedingungen unseres Selfstorage-Vertrags sorgfältig lesen, um sicherzustellen, dass Sie nicht gegen irgendwelche Regeln verstoßen.
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